ZVV-Nachtnetz im Überblick

Für die Benützung des ZVV-Nachtnetzes sind zwei Tickets erforderlich.

Ticket 1

Ein im ZVV gültiger Fahrausweis (ZVV-Ticket, GA usw.) für die Fahrt vom Start- zum Zielort. Tickets mit Gültigkeit an Kalendertagen (9-Uhr-Pass, Abonnemente usw.) gelten bis 5.00 Uhr des Folgetags.

Ticket 2

ZVV-Nachtzuschlag. Der Nachtzuschlag kostet CHF 5.00. Er ist erhältlich als Einzelzuschlag (am konventionellen ZVV-Ticketautomaten: *162 oder am Billettautomaten mit Touchscreen) oder als 6er-Multi-Zuschlagskarte zu CHF 27.00 (pro Nacht einmal entwerten). Halbtaxabos und andere Ermässigungskarten können für den Zuschlag nicht geltend gemacht werden.

Mit der persönlichen zkbnightcard besitzen Sie einen Gratisnachtzuschlag im ZVV und brauchen das Ticket 2 nicht zu kaufen. Ausnahmen siehe nachfolgende Fahrpläne.

Das «Gleis 7»-Abo wird auch im Nachtnetz nur auf den S-Bahnen von SBB und THURBO akzeptiert. Es muss zusätzlich ein Nachtzuschlag gelöst werden.

Ticketbezug:

Ticket und Nachtzuschlag vor Reiseantritt am Automaten oder Schalter beziehen. Unbedingt beachten: Es erfolgt kein Ticket- und Zuschlagsverkauf in der S-Bahn und in den Bussen im Stadtgebiet von Zürich und Winterthur.

ZVV

Achtung:

Fahrgäste ohne die beiden Tickets gelten als Reisende ohne gültigen Fahrausweis und bezahlen immer eine Gebühr.

Betriebszeiten:

Nächte vom Freitag auf den Samstag und vom Samstag auf den Sonntag sowie vor den meisten Feiertagen.

Weitere Informationen:

 www.zvv.ch oder ZVV-Contact: 0848 988 988
Änderungen vorbehalten.